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Schiedsgericht über "venezolanische Frage" , die deutsche Blockade und Steueransprüche

Freiburger Zeitung, 24.02.1904, 1.Blatt, 1.Seite

Das Schiedsgericht zur Entscheidung der venezolanischen Frage hat einstimmig entschieden, daß den drei Blockademächten, Deutschland, England u. Italien, das Vorzugsrecht auf 80 Prozent der Zölle von La Guayra und Puerto Cabello zustehe. Jede Partei wird die Kosten, die aus dem Verfahren entstanden sind, tragen und mit den anderen Parteien zu gleichen Teilen die Kosten des Schiedsgerichts übernehmen. Die Vereinigten Staaten sind beauftragt worden, den Schiedsspruch binnen drei Monaten zu vollziehen.

Nach Verlesung des Urteilsspruches in der Venezuelasache hielt der Vorsitzende Murawiew eine Rede. Der Gerichtshof habe das Urteil nach sorgfältiger Prüfung in aller Unparteilichkeit gefällt. Die Arbeiten des Schiedsgerichts, die im Frieden begonnen wurden, seien unter Kriegslärm zu Ende geführt worden. Man sei gezwungen, den Krieg als das rechtmäßige Verteidigungsmittel von Ehre und Freiheit zu akzeptieren. Die gerechte Vorsehung, die die Schlachten lenke, werde einen Unterschied machen zwischen dem Rechte und unbegründeter Anmaßung. Nach Beendigung des Krieges zwischen einem europäischen und einem asiatischen Volk werde von neuem das Licht leuchten. Der Haager Schiedsgerichtshof werde das Bollwerk der Gerechtigkeit, Wahrheit und die Hoffnung der Zukunft bleiben.


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