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"Südwestafrika und die Südafrikanische Union"

Freiburger Zeitung, Nr. 342, Montag, 14.12.1936, Morgenausgabe, Seite 5

Südwestafrika und die Südafrikanische Union

Berlin, 12. Dezember. (DRB)
Die Regierung der Südafrikanischen Union teilt mit, daß sie weder beabsichtige, Südwestafrika als eine fünfte Provinz in die Union zu übernehmen, noch das Mandat einer anderen Macht zu übertragen. In dem offiziellen Bericht wird die Schaffung einer Gesetzgebung angekündigt, die es Ausländern einschließlich nicht naturalisierten Deutschen unmöglich machen soll, Mitglieder politischer Organisationen oder anderer Körperschaften zu werden, in denen ihre Mitgliedschaft von dem Administrator für nicht wünschenswert erachtet wird.
Die Regierung, so heißt es weiter, sei entschlossen, jeden in Südwestafrika gegen ungesetzlichen Druck zu schützen und die Ausübung irgendeines Zwanges auf Deutsche durch ausländische Führer zu unterbinden. Unter solchen ausländischen Führern wird auch der Führer des Deutschen Bundes genannt.
Die Regierung der Südafrikanischen Union stützt sich bei dieser Erklärung auf den Bericht eines Rechtsausschusses, der vor einiger Zeit mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt worden war.

Von deutscher Seite wird hierzu erklärt, daß der in der Meldung erwähnte Bericht des Rechtsausschusses im wesentlichen Teile von unrichtigen Unterstellungen und einseitiger, bereits widerlegter Sachdarstellung ausgeht. Die deutschen Einwohner des Mandatsgebietes haben durch ihre bisheriges Verhalten unter größter Selbstbeherrschung bewiesen, daß sie die Gesetze der Mandatsregierung gewissenhaft achten. Im Mandatsgebiet herrscht unter der Einwohnerschaft, soweit sie deutschen Blutes und deutsches Abstammung ist, völlige Ruhe und Eintracht. Die Versuche, politische Zwietracht zu säen, kommen nicht von deutscher Seite, sondern deutlich erkennbar von einer anderen, die die deutsche Einigkeit zu brechen und die endgültige Einverleibung Südwestafrikas in die Union herbeizuführen. Die angekündigten Maßnahmen finden daher nicht nur keine Begründung in der Haltung der deutschen Bevölkerung des Mandatsgebietes, sondern sie verstoßen auch gegen das der Union übertragene Völkerbundsmandat.

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